Fördermitgliedschaft

Unterstützen.
Und wissen, was gilt.

Hier stehen die vorgesehenen Bedingungen. Ein unmittelbarer Online-Beitritt oder Zahlungseinzug findet über diese Website nicht statt.

Beitrag und Aufnahme.

Fördermitglieder zahlen einen jährlichen Förderbeitrag. Mindesthöhe und Fälligkeit regelt die Beitragsordnung. Wir informieren dich über die geltenden Konditionen, bevor du einen Antrag stellst.

Der Antrag ist in Textform an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Fördermitgliedschaft beginnt mit dem Zugang seiner Aufnahmeerklärung.

Rechte der Fördermitglieder.

Fördermitglieder haben kein Stimmrecht, kein aktives oder passives Wahlrecht und kein Recht auf Teilnahme an der Mitgliederversammlung.

Sie erhalten jährlich einen Tätigkeitsbericht. Der Prüfbericht des Kassenprüfers wird ihnen zusammen mit dem Jahresbericht zugänglich gemacht. Fördermitglieder werden zu Veranstaltungen eingeladen; eine Einladung bedeutet nicht automatisch freien oder ermäßigten Eintritt.

Austritt.

Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand in Textform zu erklären und jederzeit zum Ende eines Kalendermonats zulässig. Bereits gezahlte Beiträge werden nach dem Satzungsentwurf nicht erstattet.

Grundlage dieser Übersicht ist der vorliegende Satzungsentwurf. Vor einer Aufnahme erhältst du die geltende Satzung und Beitragsordnung.